Dein erstes Baby wächst in Mamas Bauch vor sich hin und die magische Zeit der Schwangerschaft vergeht wie im Fluge. Die Vorfreude auf das erste Kind ist groß dennoch gibt es einiges zu erledigen – unter anderem die Beantragung des Kindergeldes.
Alles auf einen Blick
- Ab der Geburt des ersten Kindes hast Du Anspruch auf Kindergeld.
- Du musst einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse stellen.
- Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Aktuell bekommst Du für Deine ersten beiden Kinder 219€.
Wer bekommt Kindergeld?
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht bei der Geburt des ersten Kindes. Dieses Geld muss beantragt werden und wird nicht automatisch ausgezahlt. Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Kinder müssen im eigenen Haushalt der Eltern oder der Erziehungsberechtigten leben (auch zum Beispiel Stief-, Pflege-, oder Großeltern)
- Der Wohnsitz ist in Deutschland
- Vollwaisen, oder Kinder, welche den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen, können das Kindergeld auch für sich selber beantragen.
Wie stelle ich den Kindergeldantrag?
Der Antrag auf Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse eingereicht. Die Familienkassen stellen ein auszufüllendes Formular bereit. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und Beamte beantragen Leistungen bei ihrem Dienstherrn oder der Vergütungsstelle. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Wichtig ist, dass Du daran denkst, die Steueridentifikationsnummer des Antragstellers und des Kindes anzugeben. Außerdem muss die Geburtsurkunde im Original vorgewiesen werden.
Wenn das Kind am 31. März geboren wird, besteht trotzdem schon für den Monat März Anspruch auf das Kindergeld.
Kindergeldbeträge derzeit
Anzahl Kinder |
Kindergeldbeitrag pro Monat |
Kind 1 und 2 | 204 Euro |
Kind 3 | 210 Euro |
Kind 4 und weitere | 235 Euro |
Kindergeld ab 2021
Anzahl Kinder | Kindergeldbeitrag pro Monat |
Kind 1 und 2 | 219 Euro |
Kind 3 | 225 Euro |
Kind 4 und mehr | 250 Euro |
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